1871 wurde der preußische König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser proklamiert. Der neu gegründete deutsche Nationalstaat entstand als konstitutionell-monarchischer Bundesstaat unter Hegemonie Preußens. Preußen war der mit Abstand größte Einzelstaat des Reiches.
Insgesamt bestand das Kaiserreich aus 25 Bundesstaaten: vier Königreichen (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg), sechs Großherzogtümern (Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach), fünf Herzogtümern (Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen), sieben Fürstentümern (Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Ältere Linie, Reuß Jüngere Linie) und drei Freien Städten (Hamburg, Bremen, Lübeck).
Aufgrund des föderativen Aufbaus des Deutschen Reiches ergab sich in der Gesamtbetrachtung ein heterogenes Bild des staatlichen Naturschutzes. Da die Aufgaben der Naturdenkmalpflege, der Landschaftspflege und des Heimatschutzes der Regelung der Einzelstaaten unterlagen, kam es im Kaiserreich nicht zu einer reichsweiten einheitlichen gesetzlichen Regelung.
Während Preußen, Württemberg oder Bayern den Naturschutz in einem halbamtlichen Bereich platzierten, gliederten ihn einige kleinere Bundesländer in den Dienstbereich einzelner Ministerien ein. In Sachsen und Baden wiederum lagen die Aufgaben des Naturschutzes ganz und gar in den Händen privater Vereine wie dem 1908 gegründeten „Landesverein sächsischer Heimatschutz“ bzw. dem im gleichen Jahr konstituierten „Badischen Landesverein für Naturkunde“.