Bestimmungen zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch das Westpreußische Landesmuseum

Im Rahmen Ihrer Bewerbung verarbeitet das Westpreußische Landesmuseum Ihre personenbezogenen Daten. Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wie diese Daten verarbeitet werden. Zudem erfahren Sie, an wen Sie sich bei Fragen wenden können.

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist:
Westpreußisches Landesmuseum
Franziskanerkloster
Klosterstraße 21
48231 Warendorf
Telefon: 02581 927770                 
E-Mail: info@westpreussisches-landesmuseum.de

Zentrale fachliche Verfahrensansprechpartner sind in der entsprechenden Stellenausschreibung angegeben.

 

  1. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
  • Personalien (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum, -ort)
  • sämtliche Bewerbungsunterlagen
  • E-Mails bzw. Anschreiben im Rahmen der Bewerberkommunikation
  • durch Auswahlinstrumente gewonnene Informationen

Sofern Sie schon in der Öffentlichen Verwaltung arbeiten, wird Ihre Personalakte von Ihrer bisherigen Personalstelle bei Dienststellenwechsel/ Abordnung oder bei Versetzung von einem anderen Dienstherrn bzw. aus einem anderen Bundesland nur mit Ihrem Einverständnis angefordert. 

  1. Wofür werden Ihre Daten verarbeitet (Zweckbindung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Für die Besetzung der ausgeschriebene/n Stelle/n wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, bei dem die personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber (m, w, d) zur Bestenauswahl benötigt werden. Die Daten werden auf Basis des § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet.

  1. Wer bekommt meine Daten?

Die personenbezogenen Daten werden Personen innerhalb des Westpreußischen Landesmuseums nur dann zugänglich gemacht, soweit dies zu Zwecken der Personalauswahl erforderlich ist.

Die Einbindung anderer Personen oder Behörden (öffentlich oder nicht-öffentlich) muss erforderlich oder rechtlich vorgeschrieben sein. So hat die Gleichstellungsbeauftragte bei allen personellen Maßnahmen mitzuwirken (§ 25 Bundesgleichstellungsgesetz). Der örtliche Personalrat ist mitbestimmungspflichtig bei Einstellungen (§ 73 Landespersonalvertretungsgesetz – bitte prüfen, ob Rechtsform des Museums/ der Stiftung vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst ist). Daher wird er im Rahmen von Auswahlverfahren entsprechend eingebunden. Ebenso wird die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 178 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch eingebunden.

Das Westpreußische Landesmuseum behält sich vor, ggf. beim Auswahlverfahren externe Institutionen (z.B. Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) zu beteiligen.

Externen Institutionen ist es nicht gestattet, die Daten von Bewerberinnen und Bewerbern zu anderen als den vereinbarten Zwecken zu nutzen.

  1. Wie werden die Daten verarbeitet?

Die eingereichten Unterlagen werden elektronisch gespeichert bzw. in Papierform beim Westpreußischen Landesmuseum aufbewahrt. Gegebenenfalls werden die Informationen in ein Bewerbermanagementsystem übertragen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Nachricht, in der Regel per E-Mail, durch das Westpreußische Landesmuseum. Das gesamte Auswahlverfahren wird dokumentiert.

Dies beinhaltet unter anderem Auswahlgespräche sowie das Ergebnis eignungsdiagnostischer Instrumente (z.B. kognitiver Leistungstests), sofern diese zum Einsatz kommen.

Personenbezogene Daten erfolgreicher Bewerber und Bewerberinnen (m, w, d) werden von der Personalbetreuung übernommen und sind bei der Einstellung Bestandteil der zukünftigen Personalakte.

  1. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Die personenbezogenen Daten nicht erfolgreicher Bewerberinnen und Bewerber werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht bzw. Unterlagen in Papierform vernichtet. Das Verfahren ist in der Regel zum Zeitpunkt der Einstellung des erfolgreichen Bewerbers oder der erfolgreichen Bewerberin (m, w, d) beendet bzw. wenn ein Verfahren aus anderen Gründen seitens der zuständigen Personalstelle für beendet erklärt wird. Die Einlegung von Rechtsmitteln oder ein Klageverfahren kann die Dauer der Aufbewahrung verlängern.

  1. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten personenbezogenen Daten (Artikel 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung von fehlerhaften Daten (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen (Artikel 21 DSGVO).

  1. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung oder findet Profiling statt?

Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht.

„Profiling“ ist eine Form der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten unter Bewertung der persönlichen Aspekte in Bezug auf eine natürliche Person, insbesondere zur Analyse oder Prognose von Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben oder Interessen, Zuverlässigkeit oder Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel der betroffenen Person, soweit dies rechtliche Wirkung für die betroffene Person entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Profiling wird im Westpreußischen Landesmuseum zur Durchführung von Stellenbesetzungen nicht durchgeführt.

  1. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Wer befürchtet, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden (Artikel 77 DSGVO). Diese geht der Beschwerde nach und unterrichtet den Betroffenen über das Ergebnis.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de