Fotowettbewerb 2026:
Einsendung

Teilnahmebedingungen zum Fotowettbewerb:

 

Einsendebedingungen

Pro Person können maximal

  • ein Einzelbild
  • eine Serie mit maximal vier Fotografien
  • eine Collage, in der Fotografien den wesentlichen gestalterischen Bestandteil bilden (Ergänzende Texte oder grafische Elemente dürfen verwendet werden, aber die fotografische Aussage nicht überlagern. Alle verwendeten Fotografien müssen von der einreichenden Person selbst angefertigt worden sein und den Teilnahmebedingungen entsprechen.)

in ausschließlich einer Kategorie („Jüdisches Leben in der Gegenwart“ oder „Jüdisches Leben in der Vergangenheit“) eingereicht werden.

Der Wettbewerb richtet sich an Hobbyfotograf:innen, semiprofessionelle und Berufsfotograf:innen mit Wohnsitz im Münsterland.

Die eingereichten Fotografien dürfen vor Beginn des Wettbewerbs weder veröffentlicht noch im Rahmen anderer Wettbewerbe prämiert worden sein.

Zudem fügen Sie der Einsendung unbedingt das Formular zum Fotowettbewerb bei, bei minderjährigen Fotograf:innen zusätzlich die Erklärung der Eltern zur Nutzung der Fotografie.

 


Es können ausschließlich vollständige Einsendungen berücksichtigt werden.

 

Bilder und Formulare senden Sie per E-Mail ein. Ihre Mail richten Sie bitte an: roth@westpreussisches-landesmuseum.de

oder direkt hier:

 

 


Einsendekriterien:

 

Technische Anforderungen

Die eingereichten Arbeiten müssen eigenständig fotografisch entstanden sein. Es dürfen keine Bilder eingereicht werden, die gesetzlichen Vorschriften zuwiderlaufen, gewaltverherrlichend, diskriminierend oder beleidigend sind.

Einsendungen können direkt in digitaler Form erfolgen. Bitte reichen Sie nur hochaufgelöste Dateien (mind. 8 Megapixel /4K) mit maximal 50 MB Dateigröße, in JPEG-Dateien mit maximaler Qualität ein. Rein KI-generierte Bilder sowie Arbeiten, deren Bildinhalt ganz oder überwiegend mithilfe generativer Künstlicher Intelligenz erstellt wurde, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Übliche fotografische Nachbearbeitungen – insbesondere Belichtungs-, Farb- und Kontrastkorrekturen sowie Zuschnitte – sind zulässig.

Analoge Fotografien oder Collagen (jeweils max. Din A3 Format) können zusammen mit dem Formular zum Fotowettbewerb direkt im Westpreußischen Landesmuseum zu den regulären Öffnungszeiten abgegeben werden. Die Originale können nach Ende der Ausstellung auf demselben Weg wieder abgeholt werden.

 

Bewertung 

Die Jury bewertet die Arbeiten nach den folgenden Kriterien:

Kreativität • Idee • Bildkomposition • Bezug zum Thema • fotografische Qualität

Die eingereichten Arbeiten werden der Jury anonymisiert vorgelegt.
Das Urteil der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Pro Wettbewerbskategorie wird ein/e Gewinner:in ausgezeichnet. Die Bekanntgabe der Preisträger:innen erfolgt im Rahmen der Preisverleihung am 22. November 2026.

 

Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Mit der Einsendung räumen die Teilnehmenden dem Westpreußischen Landesmuseum ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den eingereichten Fotografien und Collagen sowie deren jeweiligen Beschreibungen ein. Dieses Nutzungsrecht gilt ausschließlich für die Durchführung und Bewerbung des Fotowettbewerbs, die Präsentation der Ausstellung sowie die begleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Wettbewerb. Dies umfasst auch die Verwendung der eingereichten Arbeiten in einer begleitenden Publikation zum Fotowettbewerb und zur Ausstellung. Die Arbeiten dürfen hierfür an technische Anforderungen verschiedener Medien (z. B. Internetauftritt oder Social Media) angepasst werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nicht. Die Urheberrechte verbleiben bei den Teilnehmenden. Mit der Veröffentlichung erklären sich die Teilnehmenden außerdem mit der Nennung ihres Vor- und Nachnamens einverstanden.

(2) Durch Ihre Teilnahme am Wettbewerb versichern Sie, dass Sie alleinige:r Urheber:in der eingereichten Bilder sind, dass Sie frei über jegliche Nutzungsrechte an den Arbeiten verfügen und dass diese frei von Rechten Dritter sind.

(2.1) Die Einreichenden haben dafür sorgezutragen und einzustehen, die Rechte – an etwaigen abgebildeten Personen, an abgebildeten Kunstwerken, an Bildern, aus denen die eingereichten Arbeiten durch eine Umgestaltung oder Bearbeitung entstanden sind, sowie an der Abbildung privater Immobilien – in nachweisbarer Form erteilt bekommen zu haben und auf Nachfrage nachweisen zu können.

(2.2) Die Einreichenden haften für etwaige Schäden, die dem Veranstalter oder veröffentlichenden Medien dadurch entstehen, dass erforderliche Einwilligungen nicht vorliegen oder sonstige Rechte Dritter der Nutzung der Fotografien entgegenstehen. Die Einreichenden stellen den Veranstalter und veröffentlichende Medien insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

 

Datenschutz:

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Fotowettbewerbs verarbeitet. Sie werden spätestens ein Jahr nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Die eingereichten Fotografien verbleiben im Archiv des Westpreußischen Landesmuseums. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte.