PROJEKTFÖRDERUNG NACH § 96 BVFG

Das Kulturreferat für Westpreußen, Posener Land und Mittelpolen fördert auf Basis des § 96 Bundesvertriebenengesetzes und der dazu von der Bundesregierung 2016 weiterentwickelten Konzeption auch Projekte der kulturellen Vermittlung, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.

Die Förderung kann über ein vollständig ausgefülltes Antragsformular beantragt werden. Der Antrag ist an das Kulturreferat zu adressieren und diesem mindestens drei Monate vor dem angestrebten Projektbeginn vorzulegen.

Folgende Formulare und Unterlagen müssen zusätzlich beigefügt sein:

> eine ausführliche Beschreibung des Projekts mit Informationen zum Antragsteller und Angaben zum Zeitraum des Projekts
> Veranstaltungsort
> Teilnehmer
> Projektablauf
> Zielsetzung der Maßnahme
> Kosten- und Finanzierungsplan

Die Förderentscheidung trifft die Kulturreferentin unter Einbeziehung fachlicher Gutachten durch das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) in Oldenburg.

Abweichend von den Erläuterungen muss das Vorhaben bei Förderung durch das Kulturreferat innerhalb des aktuellen Haushaltsjahres abgewickelt werden.

Die Gewähr der Förderung erfolgt über einen Vertrag, auf den die einschlägigen Vorschriften des Zuwendungsrechts anzuwenden sind.

Auf die Förderung hat der Projektträger in geeigneter Weise hinzuweisen (Logos werden zur Verfügung gestellt).

Der Nachweis der zweckmäßigen und erfolgreichen Verwendung der Fördermittel ist gegenüber dem Kulturreferat zu erbringen.“

Nähere Hinweise zu Fördervoraussetzungen, -formaten und  -verfahren geben die „Erläuterungen zur Beantragung einer Projektförderung zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa“.